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Mittwoch, 23. September 2026

Viele Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Ein Beispiel ist Marktschellenberg.

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  • Marktschellenberg
  • Erstellt von Ferdinand Dörfler-Farthofer

3.040 € Schulden je Bürger

 

Dies ist symptomatisch für viele kleine Kommunen in ganz Deutschland. 
Auch in einem Bundesland, das als das wirtschaftlich stärkste Deutschlands gilt und hervorragende Wirtschaftszahlen aufweist, stehen gerade auch kleine Gemeinden vor dem finanziellen K. o.

Am Beispiel von Marktschellenberg zeigt sich: Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 3.040 Euro, wie aus Zahlen der Bürgerversammlung 2026 hervorgeht.
Das bedeutet, dass der Kommune nur wenig Spielraum bleibt, um neue Projekte umzusetzen und einen wirklichen Zukunftsschritt zu wagen.
Ein Beispiel hierfür ist die in die Jahre gekommene Trinkwasserversorgung. Seit Jahren kämpfen die Gemeindearbeiter mit einem Wasserrohrbruch nach dem anderen an einer der Hauptversorgungsleitungen der Gemeinde entlang der Alten Berchtesgadener Straße. 
Jüngst war die Erneuerung eines Wasserschiebers (Regulierhahnes) eine nötige Reparatur, um die Wasserversorgung aufrechtzuerhalten. Dabei ist nicht das Wasser, sondern das Leitungssystem das Problem.
Als ein Großalarm für einen Werkstattbrand ausgelöst wurde, musste die Feuerwehr sofort einen Wasserpendeldienst aufbauen, da an den Hydranten zu wenig Druck aufgebaut wurde, um das Feuer vor Ort effektiv bekämpfen zu können.

Die Gemeinde rettet sich so grundsätzlich immer von einer Reparatur zur nächsten, was die schwierige Finanzlage verdeutlicht.

Dass dies auch an der Politik und der Eigenverantwortung der Bürger liegt, ist offensichtlich. Die heutige Grundhaltung, die eine Eigenverantwortung der Bürger ausschließt, ist ein Einzug der Kommune, der Gemeinde.


Nur noch sehr wenige Bürger sind bereit, sich in das kommunale Geschehen einzubringen. So wären einige Dinge ganz einfach auch durch Bürger zu stemmen. 
Land- und Forstwirte mit Forstbeständen sind nicht bereit, sich einzubringen und beispielsweise an der Erhaltung von Wanderwegen oder der Neugestaltung einzelner Gewerk zu beteiligen. Oft wird eine versicherungsrechtliche Haftung als Grund des Nichtstuns vorgeschoben, doch ist das wirklich so? In vielen Bereichen nein. Versicherungsrechtlich begeht niemand einen Verstoß, wenn er den Streifen seines Grundstücks, der an eine Gemeindestraße angrenzt, zwei- oder dreimal im Jahr mäht oder eine Hecke zurückschneidet.

Versicherungsrechtlich begeht niemand einen Verstoß, wenn er ein Schlagloch auf einem Wanderweg mit Kies auffüllt oder Müll, der zurückgelassen wurde, von Straßen und Wegen sammelt. Doch all diese Arbeiten werden auf die Gemeinde, auf die Kommunen, abgewälzt. Wenn sie dann nicht sofort erledigt werden, wird die Gemeinde als schlampig bezeichnet.

Es ist wohl grundsätzlich an der Zeit, dass Bürger wieder Verantwortung selbst übernehmen und sich nicht auf fadenscheinige Ausreden berufen. 
Auch die politische Meinung und der reine Egoismus von Gewerbetreibenden und Bürgern untereinander sind ein sehr großes Problem, das die Kommunen schwächt und instabil macht.

 

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