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19-02-2020 Gerichtsverfahren gegen die Stadt München, Berufsfeuerwehr im Fokus

Mit Ta tü ta ta

Es ist eine in Fachkreisen der Journalisten gerade der Bildjournalisten sehnlichst erwarteter Prozess um endlich Klarheit zu schaffen.


Stellen sie sich vor, ES BRENNT!! die Sirenen heulen die Feuerwehren rasen aus allen Richtungen zum Ereignisort.

Doch nicht nur der Löschangriff wird vorbereitet, nein ein Feuerwehrmann läuft mit Kamera umher und macht Fotos von allem und jeder Situation die er nur sehen kann. Er geht in die Einsatzstelle und wird nicht gestoppt nein er ist ganz vorne mit dabei niemand sagt was niemand unternimmt was.


Noch während der Einsatz läuft werden dann Fotos und berichte ins Internet gestellt und über soziale Medien verteilt.

Irgendwann trifft dann auch die / der erste Journalist ein und versucht zu berichten. Das erste Absperrband noch rund 200 Meter entfernt vom eigentlichen Einsatzort ist die erste Hürde eine Diskussion mit einem Absperrposten der Feuerwehr der Polizei beginnt ob nun der Journalist an die Einsatzstelle darf es vergehen Minuten.


Dann ermöglicht man dem Journalisten ein weiterkommen und er kann die Einsatzkräfte beim Zusammenräumen ihrer Ausrüstung in Bild fassen den es ist mittlerweile Ende des Einsatzes.


Die Feuerwehr hingegen hat nun schon eine Fotostrecke online gestellt und bedient die Meiden der Journalist hat einen Einkommensausfall den er nicht mehr ausgleichen kann.


Sie glauben es nicht, aber es ist die Realität so agiert zum Beispiel die Berufsfeuerwehr München und noch dazu bietet sie die Bilder für Print und TV zu einem Unkostenbeitrag von 25 € das bedeutet nach Vergütungsrichtlinie für Bildjournalisten (MFM) ein enormer Preisunterschied.

Die Stadt München bezahlt ihre Berufsfeuerwehrmänner durch Steuergelder es sind Beamte oder auch Mitarbeiter im Öffentlichen-dienst.

Sie nutzen den Zeitlichen Vorteil durch die Alarmierung sie nutzen die Sonderrechte um an die Einsatzstellen zu gelangen um dann Fotos zu fertigen.

Das sind die Grundlegenden Fakten die zur Klage führten.



Um was geht es??


Grundlegend geht es um die Grundfesten der Demokratie, um ein weiter Aufrechterhalten der Grundlagen der Pressefreiheit und der unabhängigen Berichterstattung.


Abbau von Demokratischen Werten fängt schon dort an wo der Staat sich von einer unabhängigen Berichterstattung, einer kritischen Betrachtung seiner Tätigkeiten ausnimmt und selbst über sich berichtet.


Es geht um Marktwirtschaft


In verschiedenen Gesetzten wird der Eingriff des Staates in die freie Marktwirtschaft als unzulässig und nicht statthaft gesehen und als nicht rechtens.


Wie ist es aber jetzt wenn Feuerwehren glauben sie müssen Reporter spielen??


Da greifen dann noch mehr Gesetzte die eigentlich gegen so was sprechen, so ist es die Verschwiegenheit die jegliche Einsatzkraft die mit Besonderen Daten agieren zu halten haben(im weitesten Sinne die Ärztliche Schweigepflicht).

So ist es das Telekommunikationsgesetz das das werbliche, Gewerbliche Nutzen von im BOS Funk erhaltenen Infos und Daten unter strafen setzt.


Aber es ist auch der Schutz Persönlicher Daten von Betroffenen und deren Persönlichkeitsrechten die eine grundlegende wichtige Rolle spielen.


Und zu guter -letzt spielt die DSGVO die Daten Schutz Grund Verordnung eine grundlegende Rolle und ein sehr wichtigen Punkt.


Gerichtliche Klage gegen die Berufsfeuerwehr München als Exemplarisches Verfahren Deutschland weit.



Der Fotograf Dominik Bartel aus dem Werdenfelser Land hat zusammen mit dem Bayerischen Journalistenverband nun eine Klage vor dem Landgericht München 1 eine Klage eingebracht gegen die Stadt München als träger der Berufsfeuerwehr München.


Großes Medien Interesse


Am 19 Februar war nun der Termin zum Verfahren im Gerichtssaal 301 anberaumt.

Eine Vielzahl Journalisten war extra für diesen Termin angereist und wie es trefflich ein Gerichtsmitarbeiter sagte, so viele Journalisten haben wir sehr sehr selten bei einer Verhandlung im Landgericht.


TV Sender und Berichterstatter waren ebenso vertreten wie Radiojournalisten und Fotografen.

Aber auch einige Vertreter des Bayerischen Journalistenverbandes wie dessen Vorsitzender Michael Busch und der Geschäftsführer und Jurist des BJV Denis Amour und auch ein Vertreter der Fachgruppe Bildjournalisten.


Von Seiten der Berufsfeuerwehr war niemand anwesend einzig der Anwalt der Beklagten Seite und eine Mitarbeiterin des Öffentlichen Amtes.



Güteverhandlung



Zunächst war ein Güte Verhandlung angesetzt in der einzelne Fakten ausgetauscht wurden so leitete die Vorsitz Führende Richterin das Verfahren ein in dem sie die einzelnen Positionen darlegte.


Dann kam der Anwalt der Klägerseite zur Stellungsnahme und dieser führte eine Dokument an das belegte wie die Berufsfeuerwehr erst vor wenigen Tagen bei einem Brand agierte.


Er belegte Chronologisch einen Twitter Vorgang der BF dar in dem bewiesen wurde das die BF München zunächst heftig Twitterte und Informationen streute an die Allgemeinheit. Das sie erst eine stunde nach der Alarmierung eine ihrer extrem seltenen Presseverständigungen auslöste aber dann auch gleich Fotos vom Einsatzraum prostete.


Der Anwalt der Gegenseite legte diesen Fall dann so dar als wäre es die Grundlegende Aufgabe der Feuerwehr gewesen durch das Twittern den Verkehr auf der Einfallsstraße, für den morgendlichen Pendler Verkehr, nach München zu leiten.

Man habe aber zunächst gesehen das es immer mehr Verkehr in dem Einsatzraum erscheinen und nur eine Fahrspur Stadteinwärts befahrbar. Ein wahres Verkehrschaos weswegen man dann Fotos verschickte.

Auf die Frage warum man den nicht die Meldung über die Radios verbreiten ließ hatte der Anwalt der Beklagten Seite zunächst keine Antwort nein er antwortete mit einem Schulterzucken. Dann wenig Später argumentierte er die Radiosender und Medien Hätten doch auch Twitter und hätten so es auch erfahren können.


Diese Argumentationen führten gerade unter den Bildjournalisten zu einem Verwunderten Umherschauen den es wirkte eher als eine nebulöse Nebelkerze und nicht um ein wirklich fundiertes Argument.


Nein der Anwalt brachte sogar dann das Argument in den Raum, ist es überhaupt ein Einsatzbild man sehe ja nicht die Brandstelle den Brandort eine Brand im Keller sondern man sehe Feuerwehrfahrzeuge die Auf der Straße stehen und diese Blockieren.


Diese Argumentation führte zu einem noch deutlicheren fassungslosen Blick unter den Journalisten im Saal aber auch die Richterin fragte explizit nochmals nach wie er den das meine.



Anschließend wurden weitere verschiedene Argumente ausgetauscht, der Anwalt der Klägerseite ging dabei recht behutsam vor und agierte nicht sehr bestimmt. Der Anwalt der beklagten Seite hingegen machte immer mehr Nebenargumente auf die allesamt nichts mit der Sache zu tun hatte und so wurde sichtlich auf Zeit gespielt.


Die Richterin fragte mehrfach nach Lösungsvorschläge doch diese wurden von beiden Seiten verneint.



Nach rund 37 Minuten wurde dann seitens der Richterin die Güte Verhandlung für gescheitert erklärt und ein weiterer Termin zum 24. April 2020 angesetzt.


Enttäuschung und Hoffnung


So endete die Verhandlung ohne ein Greifbares und realisiertes Ergebnis jedoch mit der Hoffnung das doch in der Hauptverhandlung sachlich fundiert und nicht Nebulös die Thematik behandelt wird.


Die Medienvertreter jedoch, versuchten ein Interview mit der beklagten Seite zu erhalten was der Anwalt und die Behördenangestellte durch ein schnelles Verlassen des Gerichtes unterband und so konnten nur Interviews und Stellungsnahmen der Klägerseite und von Kollegen gemacht werden.


In einer Live Schaltung wurde auch ein Bericht direkt in Internet gesendet und so die verschiedenen Positionen berichtet.

Verlinkungen zu verschiedenen Videos und Berichten hier bei AKTIVNEWS.

Bericht: AKTIVNEWS_DE_01_001

Fotos: AKTIVNEWS_DE_01_001

Video: DE_01_001 / Nonstop News Link

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