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11-05-2024 schwer verletzter Motorradfahrer, mit nicht zugelassenem Motorrad geübt

Hubschrauber Einsatz

Zu einem Sturz eines Motorradfahrers und einer daraus folgenden schweren Beinverletzung ist es am Nachmittag im Gewerbegebiet von Weithwört gekommen.

 

Eine Gruppe junger Motorradfans hatte sich dort im Gewerbegebiet getroffen, um mit ihren Motorrädern Geschicklichkeitsübungen zu machen. Dabei ging es nicht um Geschwindigkeit, sondern eher um geschicktes Handhaben des Motorrades.

 

Die jungen Menschen hatten sich das Gebiet extra ausgesucht, um niemanden damit zu belästigen, in der Nähe ist eine Schießanlage, an der an Samstagstagen ununterbrochen geschossen wird.

 

Am Nachmittag kommt dann einer der Biker zu Sturz und verletzt sich eines seiner Beine sehr schmerzhaft, weswegen die Freunde sofort einen Notruf absetzten und ihrem Freund Erste Hilfe leisteten.

 

Die Besatzung eines Rettungswagens aus Oberndorf und die Mannschaft des Notarzthubschraubers Christophorus 6 aus Salzburg versorgten den Schwerverletzten. Anschließend wurde er mit dem Hubschrauber in den Schockraum des Universitätsklinikums Salzburg geflogen.

 

Die Polizei hingegen ermittelt nun gegen die Jugendlichen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, denn die Straße, auf der jener Unfall passierte, und die Straßen, die die sie im Gewerbegebiet nutzten, sind Gemeindestraßen und somit öffentlicher Verkehrsraum.

Hätten die Jugendlichen auf einem der Firmengelände, deren Parkplätze agiert und die mit dem Besitzer abgestimmt, so müssten sie keine Zulassungen haben.

Da aber einige der Motorräder keine Zulassung hatten, stellt dies indessen das größte Problem für die jungen Menschen dar.

Wo sollen wir denn hin, nirgends dürfen? Wir fahren in jedem Ort, gibt es Fußballplätze, aber nirgends gibt es Plätze, wo wir mit unseren Motorrädern üben dürfen.

 

So erklärt sich ihr Handeln und dennoch muss die Polizei, indessen gegen sie ermitteln wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.

 

Rennstrecken wie der Salzburgring soll laut den Jugendlichen nicht möglich sein, weil sie dort nicht hin dürfen oder es viel zu teuer ist.

 

Betriebsgeländer werden kaum zur Verfügung gestellt, weil die Besitzer Beschädigungen und Lärmbelastung befürchten, die sie in Ruhe und Sonntagen nicht haben dürfen.

Bericht: AKTIVNEWS_DE_01_001

Fotos: AKTIVNEWS_DE_01_001

Video: DE_01_001

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