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Nach Unfall mit 7 Verletzten schwere Vorwürfe gegen das BRK und die Bergwacht

24 Stunden Horror

Es war Montag Mittag als auf der B21 am Saalachsee ein Rentner einen schweren Verkehrsunfall verursachte bei dem 7 Menschen verletzt wurden. Ein Großaufgebot an Rettungskräften aus der Gesamten Region wurden zum Ereignis entsandt.


So kam sehr schnell die Frage auf wieso der Rettungsdient bei einem Unfall mit 7 Verletzten aus dem gesamten Rettungsdienstbereich die Rettungswagen anrücken lassen muss und um die Hilfsfristen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung aufrecht zu erhalten Katastrophenschutz Einheiten (Ehrenamtliche) alarmieren muss.


Doch nun werfen weitere Fragen sich auf.


Einerseits berichtet das Bayersiche Rotekreuz in ihrer angeblichen Öffentlichkeitsarbeit davon das Sie den Unfallverursacher erst vor Kurzem nach einer 15 Stündigen Such und Rettungsaktion vom Poschberg gerettet haben und das dieser 10 Minuten nach dem er von den Rettungskräften der Bergwacht entlassen wurde diesen schweren Unfall gebaut hat.

Er war von dem Parkplatz auf dem er sein Auto geparkt hatte in die B21 eingefahren und sofort mit dem PKW eines Salzburgers kollidiert.

Die Folgen waren das zwei Menschen schwer und 5 leicht verletzt wurden.


Wieso entlässt man aus ihrer Fürsorgepflicht einen Wanderer der eine ganze Nacht in Nässe und Kälte am Berg ausharren musste und bringt ihn nicht in sein Quartier? Ja diese Frage ist durchaus berechtigt die den Bergrettern gestellt werden muss und hat man sich es schriftlich geben lassen das er nicht in sein Quartier wolle sondern sein PKW selbst hohlen. Hat man seine Psychische Situation als Qualifiziertes Personal richtig eingeschätzt oder ist man gar einer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.

Diese Frage wird sicherlich auch die Versicherungen interessieren die nun für die Kosten dieses Verkehrsunfalles aufkommen muss, aber auch Strafrechtlich muss es nun geprüft werden wieso die Einsatzkräfte bzw. die Verantwortlichen Einsatzleiter so entschieden haben.


Eine Weitere Frage muss sich die Bergwacht auch gefallen lassen den, den erst wenige Tage zu vor hatten sie an selbiger Stelle an dem sie den Mann retten mussten am Poschberg eine aufwendige Nächtliche Rettung eines Pärchen das ihnen berichtet haben soll sie wären an einem bestimmten Punkt falsch abgebogen weil sie keinen anderslautenden Hinweis hatten den es soll nach Erhebungen ein Hindernis das Hinweisschild verdeckt haben.

Die Retter haben nichts unternommen so der Vorwurf in der Öffentlichkeit nun gegen die Retter denen das Problem also noch vor dem Ereignisreichen Einsatz mit dem Bergwanderer und späteren Unfallverursacher hatten. Dieser war nämlich an selber Stelle falsch abgebogen und hatte sich keinesfalls so fahrlässig wie ursprünglich in Presseberichten berichtet, verhalten.



Aber der wohl größte Vorwurf den sich das BRK ausgesetzt sieht, ist der gravierende Verstoß gegen die Ärztliche Schweigepflicht, gegen den Datenschutz und die unrechtmäßige Verwendung Persönlicher Daten zur Öffentlichkeitsarbeit zur Werbung für das BRK BGL.

Nur das BRK berichtete in ihrer Presseaussendung einschließlich eines angelegten Linkes und einer Aktiven Presseaussendung mittels Mailverteiler an alle Bekannten Medien darüber das sie den Unfallverursacher erst zuvor in der 15 Stündigen Rettungsaktion vom Poschberg gerettet haben.


Damit hat nach Auffassung etlicher Rechtsgelehrter das Bayerische Rotkreuz ist es absolut unzulässig das man als Hilfsorganisation solche Informationen und Daten die einen Menschen absolut an den Pranger stellt weitergibt.

Auch der Arbeitgeber des Pressestellen Mitarbeiters muss sich die Frage gefallen lassen ob ihm der Datenschutz der Patienten nicht wichtig ist und ob es zum erlangen einer höchstmöglich Öffentlichkeit es einfach ignoriert werden darf.

Wie kann es sein das Ein Mitarbeiter einer Pressestelle solche der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Daten einfach erlangt also völlige Einsicht in die Unterlagen der Rettungskräfte erhält.


Der Betroffene ist nun angehalten auch Zivilrechtlich gegen das BRK und ihren verantwortlichen vorzugehen den im Internet wurde er schon identifiziert und ist nun einem wahren Spießrutenlauf ausgesetzt.


Aber auch die zuständigen Staatsanwaltschaften sind nun angehalten diesen gravierenden Verstößen rechtlich nachzugehen. Den die Polizei hat ausdrücklich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Unfallverursachers keine Informationen zu den Personaldaten gegeben und keinerlei Zusammenhang zu der davor stattgefundenen Bergrettungsaktion hergestellt.


Eine eingehende Recherche der Presseseite des BRK BGL stellt nun die grundlegende Frage werden da schon seit Jahren systematisch Persönlichkeitsrechte Sensible Daten und der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Daten zur Öffentlichkeitsarbeit missbraucht.

Ist es gerechtfertigt das nicht in das Geschehen involvierte Personen die Alarmierungsdaten der Rettungskräfte erhalten um dann vor Ort Fotos zu fertigen um dann damit die Medien zu versorgen.


Aber auch die Medien die sich auf die Informationen stützten und stützen sind nun im Fokus der Öffentlichkeit.

Sei es ein … 24 Portal oder auch der Öffentlich rechtliche auf Deutscher sowie Österreichischen Seite Rundfunk, sowie unzählige Tageszeitungen die ausnahmslos sogar die Pressemeldung 1 zu 1 in ihren Medien veröffentlichen und Veröffentlicht haben sind laut Medienrechtsgelehrte in einem Düsteren Licht zu sehen den sie verstoßen ebenfalls gegen recht und regeln. So wird mit der Veröffentlichung der Pressemeldung samt Link des BRK BGL klar gegen den Pressekodex verstoßen. Auch hier sind die zuständigen Stellen informiert und involviert.

Bericht: AKTIVNEWS_DE_01_001

Fotos: AKTIVNEWS_DE_01_001

Video: DE_01_001

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